Teilnahmebedingungen
Um für die Niedersachsen Filmklappe nominiert zu sein, muss ein Filmbeitrag zunächst den 1. Platz bei einer der zahlreichen regionalen Filmklappen belegen.
Welche regionalen Filmklappen es gibt und wo man seinen Film einreichen kann, ist unter dem Menüpunkt „Regionale Filmklappen“ nachzulesen.
Die Teilnahmebedingungen für die regionalen Filmklappen sind alle gleich:
- Die Teilnehmer/innen müssen noch Schülerinnen oder Schüler in den jeweiligen Städten oder Regionen sein, in denen eine regionalen Filmklappe durchgeführt wird.
- Es wird erwartet, dass die eingereichten Filme in erster Linie von den Kindern und Jugendlichen stammen und sich – vor allem in den Alterskategorien des Sekundarbereichs – die Unterstützungsleistungen von Erwachsenen auf Beratung und Schulung beschränken.
- Einsendeschluss ist der 31. Januar eines Jahres (außer Osnabrück).
- Die inhaltliche Gestaltung der Filme ist völlig frei, es sei denn, es wird ein Sonderpreis für Filme zu einem vorgegebenen Thema ausgelobt.
- Auch die Wahl des Genres liegt bei den jungen Filmemacherinnen und Filmemachern. Egal ob Kurzspielfilm, Dokumentation, Reportage, Trickfilm, Musikvideo, Social Spot, Experimentalfilm … wichtig ist vor allem, dass der Einsatz filmischer Gestaltungsmittel erkennbar ist.
- Die Länge eines Films darf – es ist ja ein Kurzfilmwettbewerb – maximal 12 Minuten (ohne den Abspann) betragen.
- Es muss darüber hinaus darauf geachtet werden, dass der Film keine Verstöße gegen das Urheberrecht enthält, z. B. geschützte Musik oder Fotos. Damit sich Kinder und Jugendliche wie auch Lehrkräfte, Eltern und Betreuer von Schülerfilmprojekten eines verantwortungsvollen Umgangs mit dem Urheberrecht bewusst werden, geben wir unter dem Menüpunkt „Tipps rund ums Filmen“ einige Empfehlungen zum Umgang mit dem Urheberrecht bei Schülerfilmproduktionen.
- In den Jurys, die die Filme beurteilen und die Sieger ermitteln, sitzen filmerfahrene Lehrkräfte, professionelle Filmemacher*innen sowie Vertreter*innen der Schülerschaft selber.
- Beurteilt werden die Filme nach folgenden, für alle regionalen Filmklappen sowie die Niedersachsen Filmklappe gleichermaßen geltenden Bewertungskriterien:
Qualität der Story bzw. der Idee
schauspielerische bzw. kreative Umsetzung
Einsatz filmgestalterischer Mittel
Die regionalen Preisverleihungen finden in den Monaten Februar und März in einem ausgewählten Kino statt. Dort werden nicht nur bis zu fünf erst- und zweitplatzierte Filme prämiert (200,- € bzw. freier Besuch einer Kinovorstellung), sondern auch die erstplatzierten Siegerfilme auf der großen Kinoleinwand gezeigt, was sicherlich ein ganz besonderes Erlebnis für die jungen Filmemacherinnen und Filmemacher darstellt.